UNSERE
Fahrzeuge

Unseren Fuhrpark erneuern wir für euch regelmäßig alle 2 Jahre, damit ihr sicher, komfortabel und mit Fahrspaß euren Führerschein machen könnt.

PKW

  • VW Tiguan
  • PKW-Anhänger

PKW-SimUlator

Zweiräder

  • KTM Duke
  • Kawasaki ER6N
  • Kawasaki Vulcan

Führerschein
Klassen

Bei uns könnt ihr den Führerschein in den Klassen B (PKW), BE (Anhänger), AM, A, A1 und A2 (Motorrad) erwerben.

B - PKW

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
  • Mindestalter: 17 Jahre
    Eingeschlossene Klassen: AM, L
  •  B96 - Anhängerschulung


    Mit der Schlüsselzahl B96 ist es jedoch möglich die Grenze von 3500 kg zu erweitern, auf 4250 kg zulässige Gesamtmasse. Möchtest Du über diese Grenze von 4250 kg hinaus Fahrzeuge mit Anhänger führen, wird der BE-Führerschein notwendig.

  • Vorraussetzung: Fahrerlaubnis B

BE - PKW mit Anhänger

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Vorraussetzung: Fahrerlaubnis B

AM - Roller

  • Für alle AM-Fahrzeuge gilt:

  1. 45 km/h
  2. Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³

a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
(EU-Klasse L1e-B)
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.

b) Dreirädrige Kleinkrafträder
(EU-Klasse L2e)
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.

c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(EU-Klasse L6e)
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg. 

Mindestalter: 15 Jahre

b196 - MOTORRAD mit dem autoführerschein


– Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B mindestens 5 Jahre

– Erfolgreiche Teilnahme an einer besonderen Fahrerschulung: Teilnahme am Zusatzstoff Unterricht Motorrad für 4 x 90 Minuten und 5 x 90 Minuten praktische Ausbildung.

Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren und verantwortungsvollen Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Der erfolgreiche Abschluss muss über unsere  Fahrlehrer  bestätigt werden. Die Teilnahmebescheinigung wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt und durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.

Mindestalter: 25 Jahre

A1 - Motorrad BIS 125cm³

  • – Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und

    – dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

  • Mindestalter: 16 Jahre
    Eingeschlossene Klassen: AM

A2 - Motorrad

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter: 18 Jahre
    Eingeschlossene Klassen: A1, AM

A - Motorrad

  • – Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

    – dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

  • Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg, 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren.
    Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Alle Angaben ohne Gewähr.
Quelle: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

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Kontakt

Jens Lüer
Blumenstraße 8
29356 Bröckel

Telefon (05144) 92630
Fax (05144) 92631
Mobil (0170) 8166464

fahrschule.lueer@t-online.de

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